Die Vertreterkostenversicherung in Folge Krankheit, Unfall, Seuchen, Epidemien oder Quarantäne umfasst den entgangenen Gewinn und/ oder die fortlaufenden Kosten während der Arbeitsunfähigkeit der versicherten Apotheker(in).
Deckungssumme: variabel, max 200.000 Euro je Schadensfall
Haftzeit: wahlweise 12, 18 oder 24 Monate
Selbstbehalt: Karenz wahlweise
Bei mindestens 24-stündigem Krankenhausaufenthalt nach akutmedizinischer Notaufnahme Wegen Krankheit oder Unfall.
Unwiderruflicher Kündigungsverzicht durch den Versicherer.
keine Wartezeiten.
3 Monate bei Apothekenaufgabe/-abgabe wegen Krankheit, Unfall, Berufsunfähigkeit oder Tod (max. bis zum Verkauf der versicherten Apotheke bzw. Ablauf der Haftzeit).
Bei mind. 24 stündigem Krankenhausaufenthalt nach akutmedizinischer Notfallaufnahme.
Während der Unterbrechungszeit.
Keine; garantierter Beitrag während der Vertragslaufzeit.
Mitversichert.