Häufige Fragen

Berücksichtigung bestehender Versicherungen

Zu Vertragsbeginn gegebenenfalls noch bestehende Versicherungen können bei der Prämie der ApothekenPolice berücksichtigt werden, mit Ausnahme von Rechtsschutz- und Unfallversicherungen.

Die Mindestprämie muss in jedem Fall 55 Euro pro Person bzw. 255 Euro pro Vertrag betragen.

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