Häufige Fragen

Haftungsrisiko bei Auseinzelung

Bei der Entnahme von Medikamenten in Teilmengen aus Großpackungen geht die Produkthaftung (Herstellerhaftung) automatisch auf den Apotheker über.

Produkthaftungsansprüche sind in der ApothekenPolice durch die Betriebshaftpflicht gedeckt, bei über 100 Auseinzelungen am Tag dann über die AMG-Deckung/Produkthaftpflicht (100er-Regelung).

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