Durch Beschluss des Bundestages vom 22. Februar 2002 wurde im Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) die so genannte Aut Idem-Regelung eingeführt. Demnach verordnet der Arzt ein Arzneimittel nur unter Angabe des Wirkstoffes und der Apotheker gibt ein Arzneimittel im unteren Kostendrittel ab.
Bei Nichtbeachtung dieser Neuregelung sollen die Apotheken gegenüber den Krankenversicherern ersatzpflichtig gemacht werden.
Die ApothekenPolice deckt Rückfordungsansprüche bzw. Abrechnungsverkürzungen der Krankenversicherer bis zum 5-fachen Jahresnettobeitrag, mind. 5.000 bis max. 15.000 Euro - ausgenommen allerdings u.a. Vorsatz. Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro je Schadensfall.