Bei der ApothekenPolice gibt es vier Hauptfälligkeiten:
01. Januar, 01. April, 01. Juli, 01. Oktober.
Wenn eine Police nicht zu einer dieser Hauptfälligkeiten beginnt, wird der Vertrag automatisch bis
zur nächsten Hauptfälligkeit berechnet, d. h. bei der Erstprämie können unter Umständen bis zu
14 Monate berechnet werden (bei jährlicher Zahlweise).
Diese Hauptfälligkeit wird abhängig vom Policenbeginn festgelegt und kann auch nicht auf ein
anderes Datum gelegt werden.