Häufige Fragen

Nachhaftung nach Vertragsende

Da der Apotheker normalerweise mit seinem Privatvermögen haftet, können Haftungsansprüche gegen ihn auch nach der Schließung seiner Apotheke oder dem Verkauf bestehen. So zum Beispiel bei frei verkäuflichen Arzneimitteln, über deren Wirkung und Anwendung der Apotheker falsch beraten hat oder die aufgrund einer Falsch- oder Überlagerung schlecht geworden sind.

Die in der ApothekenPolice enthaltene Nachhaftungsversicherung deckt solche Schäden weitere 5 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn sie während des Vertragsverhältnisses verursacht wurden.

Weiterhin sind auch in der Rechtsschutzversicherung Fälle noch bis zu 2 Jahre nach Berufsaufgabe abgedeckt.

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