Mit der ApothekenPolice erfolgt generell Neuwertersatz bei Wiederbeschaffung bzw. Reparatur
innerhalb 2 Jahren.
Die maximale Deckungssumme der Werteversicherung beträgt dabei 1.500.000 Euro; bei
Elementarschäden 500.000 Euro (ohne Sturmflut).
Andere Versicherer ersetzen bei Totalschaden häufig nur den Zeitwert, sofern dieser weniger als 40% des Neuwertes beträgt. Dies ist existenziell gefährlich, da ein Zeitwert von nur noch 40% in relativ kurzer Zeit erreicht ist.