Schäden aus Handelsware (bspw. Verwechslung von Medikamenten) sind in der Betriebshaftpflicht abgedeckt. Schäden aus Rezepturen sind grundsätzlich in der AMG-Deckung/Produkthaftpflicht abgedeckt, es sei denn es liegen die Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) bzgl. des §§ 21 Zulassungsverordnung, Abs. 2, Ziff. 1 vor.
Die Kernaussage dort besteht darin, dass bis 100 Packungen (Rezepturen) täglich abgegeben
werden können, ohne dass es einer AMG-Deckung bedarf.
Es ist allerdings nicht klar, inwieweit der Versicherungsschutz gänzlich entfällt, wenn auch
nur an einem Tag im Jahr mehr als 100 Packungen abgegeben werden.
Da das Risiko hier sehr schnell existenziell gefährlich werden kann, enthält die ApothekenPolice generell eine beitragsfreie Vorsorgedeckung bis zu 25.000 Euro diesbezüglich generiertem Umsatz.