Häufige Fragen

Mitversicherung unbenannter Gefahren

Der Einschluss unbenannter Gefahren bedeutet, dass alles mitversichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. So sind zum Beispiel auch Schäden durch einfachen Diebstahl und Beschädigung – ggf. auch Fehlbedienung – eingeschlossen.

Die Deckung unbenannter Gefahren gilt nur für die Werte- und Ertragsausfallversicherung.

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